Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung, Vertragsabschluss
Die Movayuwor Consulting Ltd., Zweigniederlassung Österreich (im Folgenden "Auftragnehmer"), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Kundenkreis umfasst primär Unternehmer (B2B).
2. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde den Auftragnehmer vorab bereits eingeladen, ein Konzept für Corporate Health zu erstellen, so unterliegen alle Konzepte, Präsentationen und Analysen dem Urheberrecht. Die Nutzung durch den Kunden ohne Vertragsabschluss ist untersagt.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht
Der Umfang der Beratungsleistungen (Ergonomie-Audits, Workshops) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (z.B. externe Arbeitsmediziner).
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Rechnungen sind rein netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz als vereinbart.
6. Haftung und Schadenersatz
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadensersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
7. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere interne Unternehmensdaten, Gesundheitsdaten von Mitarbeitern und Betriebsgeheimnisse.
8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Ansprüche unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, Österreich.